Bischöfliches Kirchenmusikinstitut
Beihilfen
Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit
Liebe Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Bistums
Fulda, liebe Chorvorstände,
vermutlich warten Sie schon darauf: auch in diesem Jahr
bieten wir Ihnen wieder Beihilfen für Ihre kirchenmusikalische Arbeit an.
In den unten stehenden Dateien können Sie die Formulare für die
Aufführung von geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert, für die
Anschaffung von Noten für Chöre und Gruppen sowie für Probenwochenenden herunterladen.
Die Antragsfrist endet am 23. September und
bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. D. h. Sie können Anträge sowohl
rückwirkend für Veranstaltungen und Notenanschaffungen der ersten Jahreshälfte
stellen als auch für die Planung der kommenden Monate, die Sie vermutlich in
diesen Wochen auch in Ihren Chören vornehmen.
Beihilfe-Antragsformulare zum Download